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Selbstzahlerleistungen

Manche Leistungen, die für den Einzelnen sinnvoll oder wünschenswert sind (z.B. die erweiterte Krebsvorsorge oder die Sterilisation zur Empfängnisverhütung), werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

Für diese Leistungen wird Ihnen eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt. In jedem Fall werden Sie vorher über den Umfang der Leistungen und die Kosten informiert.

Vergleichen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung mit der Vollkaskoversicherung für Ihr Auto. Für einen schweren Schaden am Pkw sind Sie abgesichert, so wie Sie durch Ihre Krankenversicherung bei schweren und chronischen Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt, Krebs oder Dialyse versorgt sind. Gewöhnlich zahlen Sie die Inspektion Ihres Autos trotz bester Versicherung aber selbst. Genauso verhält es sich mit den Kosten für diagnostische oder operative Wunschleistungen.

Wir beraten Sie gern.